Vor allem bei einer frühzeitigen Buchung des Urlaubs kann es passieren, dass man ihn aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, Unfällen, Gesundheitsproblemen, Verkehrsunfällen, Notfällen, unaufschiebbaren Verpflichtungen u.a. absagen oder abbrechen muss.
In allen genannten Fällen kann die Stornierung einen hohen wirtschaftlichen Schaden zur Folge haben, beispielsweise für bereits bezahlte und nicht rückerstattungsfähige Flugtickets oder gebuchte Unterkünfte und Aktivitäten.
Dank unserer Versicherungspolice, mit der der Ihnen bis zu € 8.000,00 der aufgewandten Kosten pro Person rückerstattet werden, können Sie diese Unannehmlichkeiten vermeiden. Sie können Ihre Reise auch lange im Voraus buchen, da Sie wissen, dass Sie die bereits bezahlten Beträge im Falle einer Stornierung nicht verlieren.
Ab diesem Jahr besteht zudem die Möglichkeit, den Versicherungsschutz durch weitere eine Police zu ergänzen, die Sie auch gegen eventuelle sportliche Aktivitäten im Urlaub absichert.
Der Urlaub ist eine einmalige Gelegenheit, um Sport und Spaß miteinander zu verbinden, wobei man die möglichen Risiken im Zusammenhang mit dieser Aktivität nicht unterschätzen sollte. Daher bieten wir Ihnen die Möglichkeit, zusätzlich zur Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung eine Police für Outdoor-Aktivitäten abzuschließen.
Sie wird speziell für alle angeboten, die sich beim Sport im Freien sicher fühlen wollen, beispielsweise beim Skifahren, mit dem MTB, beim Windsurfen und Segeln oder beim Reiten.
Wenn Sie beispielsweise Ihren Urlaub aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit abbrechen müssen, können Sie die Rückerstattung für den Skipass, die Leihgebühren für Ausrüstungen, nicht genutzte und bereits bezahlte Skikursstunden sowie eventuelle Arztkosten verlangen und einen ärztlichen Betreuungsservice in Anspruch nehmen.
Im Falle von Erkrankungen oder Unfällen werden die für den Reiseräcktritt oder –abbruch angelasteten Kosten und Gebühren bis zu einem Höchstbetrag von € 8.000,00 zurückerstattet. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn die Krankheit bzw. der Unfall ein in der häuslichen Gemeinschaft lebendes Familienmitglied oder einen Mitreisenden (der kein Familienmitglied sein muss) betrifft.
Der Versicherungsschutz wird ebenfalls geleistet, wenn der Versicherte oder ein Reisebegleiter auf Anordnung der Regierung bzw. einer öffentlichen Behörde in Quarantäne gesetzt wird, weil der Verdacht vorliegt, dass der Versicherte oder ein Reisebegleiter der Ansteckung einer gefährlichen Krankheit (einschließlich Covid 19) ausgesetzt war. Die Notwendigkeit der Quarantäne muss entsprechend durch amtliche Dokumente der Behörden nachgewiesen werden, die sie angeordnet haben. Der Versicherungsschutz gilt nicht für den Fall, dass die Quarantäne für die Allgemeinheit bzw. für die ganze oder einen Teil der Bevölkerung oder Region gilt oder wenn diese am Abreise- bzw. Ankunftsort der Reise sowie auf einer Zwischenetappe gilt.
Der Versicherungsschutz wird nicht geleistet, wenn der Versicherte die Reise nicht antreten kann oder will, weil er (auch als Risikopatient) eine Ansteckung aufgrund einer steigenden Anzahl an Fällen am Ferienort bzw. Reiseziel fürchtet.
Bei Lockdown, Grenzschließungen oder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit der Bürger gilt die Reiseversicherung nicht für abgesagte Reisen. In diesem Fall liegt es an den Behörden, angemessene Formen der Entschädigung für bezahlte und nicht genutzte Serviceleistungen vorzusehen.
Für den nicht wünschenswerten Fall eines Ablebens des Versicherten werden die bereits für die Reise bezahlten Beträge zurückerstattet. Unsere Versicherungspolice garantiert einen Schadenersatz von bis zu € 8.000,00 für alle bereits aufgewandten Kosten sowie gleichbleibende Konditionen Zauch für den Fall, dass andere Personen ableben, von denen die Reise abhängt, wie ein mitreisendes Familienmitglied oder die Person, die die Unterkunft gewährt hätte.
Die Schwangerschaft ist ein wunderschöner, aber auch kritischer Moment, in dem man verschiedenen Risiken ausgesetzt ist. Daher ist auch auf einer Reise höchste Vorsicht geboten. Beim Auftreten von Schwangerschaftskrankheiten bis zur 26. Woche, die aufgrund ihrer Schwere eine Stornierung der Reise erforderlich machen, werden dank unserer Versicherungspolice die bereits aufgewandten Kosten zurückerstattet. Bitte beachten Sie, dass dieser Versicherungsschutz nur dann gilt, wenn die Schwangerschaft nach dem Abschluss der Versicherungspolice festgestellt wurde.
Zu den unvorhergesehenen Ereignissen, die als Grund für einen Reiserücktritt gelten, gehört auch eine Vorladung durch die Gerichtsbehörden zur obligatorischen Teilnahme an einem Prozess als Geschworener, Zeuge oder Volksrichter. Da in diesem Fall weder ein Aufschub noch ein Nichterscheinen möglich ist, können Sie eine Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge bis zu einer Höchstgrenze von € 8.000,00 fordern.
Ein Urlaub mit dem Auto ist äußerst bequem, vor allem dann, wenn das auserwählte Ziel nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar ist. Was aber, wenn das Auto aufgrund eines Unfalls vor der Abreise nicht einsatzfähig ist? Mit unserer Versicherung können Sie bei einem Unfall oder Schaden, der während der Fahrt eingetreten ist, eine Rückerstattung der bereits bezahlten Beträge bis zu einer Höchstgrenze von € 8.000,00 fordern.
Leider kann es passieren, dass man auf unvorhergesehene Weise die Arbeitsstelle verliert und eine gebuchte Reise absagen muss. Wenn die Kündigung des Arbeitsverhältnisses beim Abschluss des Versicherungsvertrags nicht vorgesehen bzw. Vorhersehbar war, deckt unsere Versicherungspolice die bereits aufgewandten Kosten für Reise und Unterkunft, die nicht auf andere Weise rückerstattet werden können, bis zu einer Höchstgrenze von € 8.000,00 ab.
Falls es Ihnen aus einem der oben genannten Gründe nicht möglich ist, die Reise zum vorgesehenen Datum anzutreten, können Sie ab dem Datum des vorgesehenen Reiseantritts eine anteilige Rückerstattung des Aufenthalts verlangen, der aufgrund der verspäteten Anreise in der gebuchten Unterkunft nicht genutzt werden konnte.
Haben Sie daran gedacht, dass Ihr Hund oder Ihre Katze vor oder während der Abreise erkranken könnten und Sie gemeinsam mit Ihren Vierbeinern auf die Reise verzichten müssen? Wir erstatten Ihnen bei Eintreten dieser unglücklichen Umstände die Storno- oder Reiseabbruchkosten zurück.
GARANTIE | DECKUNGSSUMME | SELBSTBEHALT/GRENZEN |
Stornierung des Hotelaufenthalts | € 8.000 | 0% bei Ableben und Krankenhausaufenthalt von Über 3 Tagen, 10% in allen anderen Fällen. |
Unterbrechung des Hotelaufenthalts | € 8.000 | 0% bei Ableben und Krankenhausaufenthalt von über 3 Tagen, 10% in allen anderen Fällen. |
Versichert werden k$ouml;nnen Personen bis zu 90 Jahren.
Im normalen Alltagsleben, wenn man nicht im Urlaub ist, kann man sich bei einer Grippe oder einem Unfall schnell helfen, indem man sich an den Hausarzt oder eine bekannte Krankenhauseinrichtung wendet. Fern von Zuhause ist das jedoch nicht ganz so einfach. Hier kann man nicht einfach auf seine Kontakte und Verbindungen zurückgreifen und weiß nicht, an wen man sich wenden soll. Daher benötigt man in diesem Fall geeignete Hilfe und Unterstützung, um möglichst schnell eine Behandlung zu erhalten.
Was, wenn Sie im Urlaub krank werden oder einen Unfall haben? Sie müssen ein Krankenhaus oder die Telefonnummer eines Arztes finden. Mit unserem Versicherungsschutz müssen Sie sich lediglich an unsere Einsatzzentrale wenden, die sich um Ihren Fall kümmert und Ihnen alle notwendigen Informationen liefert bzw. eventuell Ihren Rücktransport nach Hause oder in das Ihrem Wohnort am nächsten gelegene, geeignete Krankenhaus organisiert.
Ein Gesundheitsproblem im Urlaub ist immer mit zusätzlichen Kosten verbunden. Mit unseren Policen haben Sie die Möglichkeit, die Rückerstattung eventueller Kosten für Ihre Einlieferung ins Krankenhaus oder für den Transport und Aufenthalt eines Familienmitglieds zu erhalten.
Sie können sich außerdem eventuelle Auslagen für Arzt- und Operationskosten sowie Notbehandlungen zurückzahlen lassen, die Ihnen auf der Reise entstanden sind.
Falls sich der Aufenthalt bei einer Einlieferung ins Krankenhaus verlängert, übernehmen wir eventuelle Transport- und Aufenthaltskosten für ein Familienmitglied, das Sie für Ihre Betreuung gerufen haben. Die Police deckt zudem Ausgaben für dringende zahnärztliche Behandlungen ab, die nicht aufgeschoben werden können.
Falls der Versicherte die Rückreise nicht am vorgesehenen Tag und mit dem vorgesehenen Verkehrsmittel antreten kann, weil er erkrankt ist oder einen Unfall erlitten hat (Nachweis durch ärztliches Attest), aufgrund des Verlusts oder Diebstahls von für die Rückreise notwendigen Dokumenten (Nachweis der Anzeigenerstattung bei den örtlichen Behörden) oder aufgrund einer Quarantäne, die den Versicherten oder einen Reisebegleiter betrifft und von der Regierung bzw. den öffentlichen Behörden vor Ort verordnet wurde (entsprechender Nachweis erforderlich), weil der Verdacht vorliegt, dass der Versicherte oder ein Reisebegleiter der Ansteckung einer gefährlichen Krankheit (einschließlich Covid 19) ausgesetzt war.
Zusätzliche Rückreisekosten € 500 Italien /€ 1000 Europa
Wer gern im Freien Sport treibt (Ski, Reiten, Segeln, Trekking u.a.), kann diesem Hobby auch im Urlaub nachgehen. Was aber, wenn Sie sich beim Skifahren verletzen? Oder wenn Ihre Sportausrüstung beschädigt oder zu spät geliefert wird?
Falls sich bei Ihren Freizeitaktivitäten im Urlaub ein Notfall ereignet, können Sie auf unseren Service zählen. Wir übernehmen auch Aufwendungen für eventuelle Bergungs- oder Rettungseinsätze und Arztkosten oder organisieren auf Wunsch Ihren Rücktransport.
Opfer eines Diebstahls zu werden ist ein schreckliches Erlebnis, insbesondere, wenn es im Urlaub fern von zu Hause und möglicherweise im Ausland passiert. Daher sollte eine wirksame Reiseversicherung auch gegen Ereignisse dieser Art Schutz bieten.
There is always the possibility that during your holiday or whilst taking part in a sporting activity you unexpectedly cause damage or injury to another person. To assist you in this case, we provide you with a limit of liability for damages to third parties.
GARANTIE | DECKUNGSSUMME | SELBSTBEHALT/GRENZEN |
Arztkosten | €1000 Italien / €15000 Ausland | €50 |
Gesundheitsbetreuung 24h | Je nach Leistung | NEIN |
Gepäck | €750 | NEIN |
Haftpflicht* | €250.000 | €500 auf Gegenstände/Tiere |
Outdoor-Paket (Rückerstattung nicht beanspruchter Dienstleistungen, Bergung/Rettung*) |
Bergung/Rettung: 2.500€ Nicht beanspruchte Dienstleistungen: 1.000€ |
NEIN 10% |
- Die Garantien gelten nur für eingetretene Ereignisse und sportliche Aktivitäten.
- Einschränkungen: Die Garantien der Versicherungspolice gelten in ganz Europa, einschließlich Italien, Republik San Marino und Vatikanstadt.
- Versicherungsdauer: Die Versicherungsdauer entspricht dem auf dem Anmeldeformular genannten Zeitraum.
- Um im Schadensfall die laut dieser Police vorgesehenen Leistungen beanspruchen zu können, muss der Versicherte bzw. jede ihn begleitende Person umgehend dem örtlichen Rettungsdienst oder Betreiber der Anlagen mitteilen, dass der vorliegende Versicherungsschutz abgeschlossen wurde. Der zuständige Dienst prüft beim Einsatz, ob die vom Unfall betroffene Person versichert ist, ebenso wie den Namen und die Identität des Versicherten, und stellt ein Protokoll aus, das den Hergang der Ereignisse sowie eventuelle Verantwortlichkeiten des Versicherten beschreibt. Das Protokoll muss der Schadensmeldung beigefügt und nachfolgend übermittelt werden.
Diese Internetseite enthält lediglich eine Kurzbeschreibung des Versicherungsproduktes. Die vollständigen Informationen können Sie den Vertragsunterlagen entnehmen. Wir bitten Sie daher, alle Dokumente aufmerksam durchzulesen, um sicher zu sein, dass Sie umfassend über die einzelnen Aspekte der Versicherungsleistungen (Deckungssummen, nicht gedeckte Schäden, Selbstbehalte, Ausschlüsse, Pflichten) informiert sind.
Versicherungsgesellschaft: Ergo assicurazione viaggi
ERGO Reiseversicherung AG. - Generalvertretung für Italien - Via Pola 9 - 20124 MILAN - UID 05856020960 - Zertifizierte E-Mail: ergoassicurazioneviaggi@legalmail.it - VWV 1854153 - Verzeichnis der Versicherungs - und Rückversicherungsgesellschaften bei der IVASS [Versicherungsaufsichtsbehörde] Nr. I.00071 - Für die Ausübung von Versicherungstätigkeiten in Italien im Rahmen der Niederlassungsfreiheit ermächtigtes Unternehmen gemäß Art. 23 der Gesetzesverordnung 7.9.2005 (IVASS Mitteilung vom 27.9.2007 Nr. 5832).